Drogentransporter sowie illegale Schwarzgeldboote gelten gemäß StGB § 45 Abs. (5) als Sonderfälle des Aufenthalts an illegalen Orten. Personen, die mit transportbereiten illegalen Substanzen oder Gegenständen angetroffen werden und erkennbar als Drogentransporter oder Betreiber eines illegalen Schwarzgeldbootes agieren, werden unabhängig vom konkreten Tatort nach § 45 behandelt.
Die Anzahl oder Art der transportierten illegalen Güter spielt hierbei keine Rolle, sofern kein schwerwiegenderer Straftatbestand vorliegt.
Beim Antreffen eines Drogentransporters oder eines illegalen Schwarzgeldbootes ist folgendes Vorgehen einzuhalten:
Lage sichern und mögliche Gefahren beseitigen.
Verdächtige Personen anhalten und festnehmen.
Die beschuldigte Person über ihre Rechte belehren.
Transport ins SG.
Person durchsuchen und illigale Gegenstände sicherstellen.
Das Urteil verkünden.
Die Strafe unmittelbar vollstrecken.
Akte fertigstellen / Dokumentierung des Schwarzgeldbootes in dem vorgesehenen System.
Sichergestellte Gegenstände der Verantwortlichen Person aushändigen.
Da es sich um einen Verstoß nach StGB § 45 handelt, gelten folgende Besonderheiten:
Kein Recht auf einen Rechtsbeistand.
Kein Recht auf Revision.
Das Recht zu schweigen bleibt bestehen.
Das Department of Justice muss nicht hinzugezogen werden.
Folgende Belehrung ist zu verwenden:
"Da es sich um den Aufenthalt an einem illegalen Ort gemäß § 45 StGB handelt, haben Sie kein Recht auf Revision sowie kein Recht auf einen Rechtsbeistand. Ihr Recht zu schweigen bleibt hiervon unberührt. Haben Sie Ihre Rechte verstanden?"
Nach erfolgreicher Feststellung des Tatbestandes ist folgendes Urteil zu verkünden:
"Im Namen der Stadt Corleone City ergeht folgendes Urteil. Sie werden zu einer Geldstrafe von 50.000 $ sowie zu einer Haftstrafe von 60 Hafteinheiten verurteilt. Sie haben drei Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen. Gegen dieses Urteil besteht kein Recht auf Revision. Das Urteil wird sofort vollstreckt. Meine Dienstnummer lautet USA-[Dienstnummer]."
60 Hafteinheiten (HE)
50.000 $ Geldstrafe
Diese Strafe ist unabhängig von der Menge oder Art der transportierten illegalen Güter anzuwenden, sofern keine schwerwiegendere Straftat vorliegt.
Drogentransporter und Schwarzgeldboote sind stets als Einsatzlage mit erhöhtem Gefahrenpotenzial einzustufen.
Die Eigensicherung hat jederzeit höchste Priorität.
Sämtliche Beweismittel sind ordnungsgemäß sicherzustellen und zu dokumentieren.
Das Urteil ist unmittelbar nach Abschluss der Maßnahmen zu verkünden.
Ein Department-of-Justice-Verfahren ist in diesen Fällen nicht erforderlich.